Nach dem zweiten großen Ausbildungsabschnitt stellst du mit der Praktischen Prüfung zum beschränkten Luftfahrerschein deine Flugfertigkeit unter Beweis.
Lt. der offiziellen Prüfungsordnung brauchst du dafür mindestens 40 Höhenflüge. Du bekommst anschließend die offizielle Lizenz, in vielen Fluggeländen eigenverantwortlich Gleitschirm fliegen zu dürfen, selbstverständlich unter Beachtung der jeweiligen luftrechtlichen Bestimmungen. Voraussetzung ist allerdings, dass du zuvor die zugehörige Theorie-Prüfung absolviert hast.
Der beschränkte Luftfahrerschein (A-Schein) ist in Deutschland und Österreich zunächst begrenzt auf einfache Fluggebiete und auf Flüge in der Umgebung des jeweiligen Startplatzes. Das heißt konkret: die Landung sollte auf dem Landeplatz erfolgen, der für das entsprechenden Fluggelände ausgewiesen ist.
Du kannst jetzt alle unsere Reiseangebote wahrnehmen und dich dabei in entspanner Urlaubsatmosphäre und mit qualifizierter Begleitung fliegerisch schnell weiter entwickeln.