AGB für Reiseveranstaltungen, Aus- und Fortbildungen der Flugschule Gemeinsam-Fliegen
Stand: 8. Februar 2021
Veranstalter
Wir, die Flugschule Gemeinsam-Fliegen veranstalten als DHV zertifizierte Flugschule mit unserem entsprechend qualifizierten Personal fliegerische Aus- und Fortbildungen im Rahmen von Schulungen oder Reisen. Wir versichern, mit unseren Angeboten alle dafür notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen.
Teilnehmende
Der/die Teilnehmende versichert mit der Anmeldung, alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung zu erfüllen. Dies sind insbesondere eine physische und psychische Verfassung, die einer Teilnahme nicht entgegenstehen sowie alle in der Ausschreibung der Veranstaltung genannten Voraussetzungen.
Die letzte Entscheidung über die Teilnahme liegt im Interesse aller Beteiligten bei der Flugschule.
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende diese Veranstaltungsbedingungen an.
Anmeldung
Deine Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular. Sie ist gültig mit unserer Anmeldebestätigung sowie nach Eingang einer ggf. geforderten Anzahlung auf unserem Konto. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der Veranstaltung und ist auf dem Anmeldeformular ausgewiesen, ebenso die Modalitäten für die Bezahlung der restlichen Vergütung (Überweisung oder bar).
Sondervereinbarungen sind nach gegenseitiger Absprache möglich.
Bankverbindung:
Thomas Latzel, GLS Bank
IBAN: DE60 4306 0967 7914 4508 01
BIC: GENODEM1GLS
Rücktritt durch die/den Teilnehmende(n) - Stornogebühren
Der/die Teilnehmende kann vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei. Danach erheben wir folgende Stornogebühren:
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir lediglich eine Bearbeitungspauschale von 50,- €,
- bis 8 Tage vor Kurs- oder Reisebeginn berechnen wir 50% der Veranstaltungsgebühr,
- danach 100 % der Kursgebühr und 100 % eventueller Ausrüstungsmiete.
- Nichtantritt bei Veranstaltungsbeginn gilt als Rücktritt.
- Sondervereinbarungen im gegenseitigen Einverständnis sind möglich.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
Wenn dir eine Teilnahme nicht möglich ist, kannst du deine Anmeldung und die bezahlten Leistungen bzw. den Anspruch bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger übertragen. Die Übertragung ist für dich kostenfrei.
Die Flugschule Gemeinsam-Fliegen schließt jede Haftung für Rücktritte, Veranstaltungsabbrüche usw. der/des Teilnehmenden aus. Die Veranstaltungsgebühr können wir in diesen Fällen nicht zurück erstatten.
Nimmt die/der Teilnehmende während einer Veranstaltung einzelne Leistungen, die wir ihm im Rahmen der Veranstaltung anbieten, aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z.B. vorzeitige Rückreise, Krankheit), hat sie/er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
Sonderbedingungen für Rücktritt durch die/den Teilnehmende(n) - Stornogebühren
Aufgrund politischer oder epedemiologischer Bedingungen kann die Flugschule zeitlich begrenzte Sonderbedingungen bestimmen, z.B. für den kompletten Erlass der Stornogebühren oder für kurzfristige Absagen.
Umbuchung
Die/der Teilnehmende kann die bereits gebuchte Veranstaltung bis 21 Tage vor deren Beginn kostenfrei auf noch freie Veranstaltungen umbuchen. Die bereits geleisteten Zahlungen rechnen wir entsprechend in voller Höhe auf die neu gebuchte Veranstaltung an. Nach dieser Frist können wir Umbuchungen nur noch unter bestimmten Umständen durchführen und es besteht kein Anspruch mehr auf die Möglichkeit der Umbuchung.
Rücktritt durch Gemeinsam-Fliegen
Wenn die mindest-Teilnehmerzahl für die Veranstaltung nicht erreicht ist, können wir in einer angemessenen Frist vor Veranstaltungsbeginn kündigen. Als angemessen gelten 8 Wochen für Veranstaltungen, für die eine Buchung bei dritten von Flügen oder anderen Fernreise-Verkehrsmitteln ab Süddeutschland notwendig ist, 7 Tage für alle anderen Veranstaltungen.
Ebenso kann die Flugschule ein Angebot kurzfristig absagen bzw. zeitlich oder räumlich verlegen, wenn die politische oder epedemiologische Lage am Zielort Durchführung der Reise im Rahmen der geltenden bestimmungen des Zielorts offensichtlich nicht zulässt.
Im Falle einer Kündigung der Veranstaltung durch informieren wir dich unverzüglich und erstatten den bereits bezahlten Betrag zurück. Ebenso erstellten wir den bereits bezahlten Betrag zurück, wenn angemeldete Teilnehmende zu einem verschobenen Termin nicht teilnehmen können oder wenn die Verlegeung des Zielorts für Teilnehmende unzumutbar ist.
Leistungen der Flugschule
Aus versicherungsrechtlichen Gründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich unsere Leistungen auf die in der Veranstaltungsbeschreibung bzw. Anmeldung beschriebenen Leistungen beschränken.
Unabhängig davon können wir alle fliegerischen Veranstaltungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten als Fortbildung für den unbeschränkten Luftfahrerschein (B-Schein) anrechnen. Ein Anspruch auf Ausbildung gem. DHV Lehrplan und APO besteht jedoch nur bei den entsprechend ausgewiesenen Fortbildungen.
Versicherung
Im Rahmen der Ausbildung (beschränkte/unbeschränkte Lizenz, Passagierflugberechtigung) genießt die/der Teilnehmende den Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der ausbildenden Fluglehrer bzw. der Flugschule. Er gilt jedoch ausschließlich für Ausbildungsflüge unter Fluglehreraufsicht oder im Flugauftrag. Für Flüge im Rahmen einer Fortbildung oder Reise gilt ebenfalls der Versicherungsschutz, sofern die Flüge von der/dem Teilnehmenden unter Aufsicht der Betreuer der Flugschule statt finden.
Die/der Teilnehmende bestätigt mit der Anmeldung, gegen persönliche Risiken selbst ausreichend versichert zu sein. Als minimaler Versicherungsschutz gilt eine ausreichende Krankenversicherung sowie eine Rückholversicherung bei Auslandsreisen (z.B. ADAC-Plus).
Leistungen Dritter / Haftungsbeschränkung
Die Flugschule ist kein Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Für sämtliche von Dritten in Anspruch genommene Leistungen, wie z.B. Quartiere, Transport und Verpflegung und der sich daraus gegenüber den Leistungsgebern ergebenden Verpflichtungen ist die/der Teilnehmende selbst verantwortlich.
Die Haftung begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegenden Vereinbarungen und Bedingungen. Inhaber des Luftfahrerscheines oder einer entsprechenden Lizenz fliegen auf eigene Verantwortung.
Foto- und Videoaufnahmen
Die Flugschule ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Bild- und Tondokumente (Fotos, Videos) in elektronischen Medien (z.B. Fernsehen, Datenträger), im Internet (z.B. auf der Website sowie auf sozialen Medien (Facebook, Instagram u.ä.) und in Printmedien ohne Anspruch auf Vergütung zu veröffentlichtlichen und zu verbreiten. Dem kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung widersprechen. Ein Anspruch auf nachträgliche Löschung der Bild- und Tondokumente von Teilnehmenden ohne rechtzeitigen Widerspruch zur Aufnahme besteht nicht.